Deine Mitarbeiter haben ein Recht darauf – kennst du deine Pflichten?
Stell dir vor, ein Mitarbeiter kommt auf dich zu und fragt nach betrieblicher Altersvorsorge. Kein seltenes Szenario – und kein freiwilliges Entgegenkommen deinerseits. Denn: Angestellte haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das ist im Betriebsrentengesetz (§ 1a BetrAVG) klar geregelt.3 Als Inhaber eines Handwerksbetriebs bist du also in der Pflicht – ob du die bAV bisher auf dem Schirm hattest oder nicht.
Keine Panik. Das Thema ist gut lösbar. Und wenn du es richtig angehst, bringt es dir sogar echte Vorteile im Kampf um Fachkräfte.
Was bedeutet Entgeltumwandlung überhaupt?
Ganz einfach: Dein Mitarbeiter kann einen Teil seines Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln – statt es ausgezahlt zu bekommen. Das Geld fließt nicht erst versteuert auf sein Konto, sondern geht direkt in die Altersvorsorge. Der Vorteil: Es fallen dabei weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an.3
Für deinen Mitarbeiter bedeutet das: mehr landet für die Rente, als wenn er dasselbe Geld netto gespart hätte. Und für dich als Arbeitgeber? Dazu gleich mehr.
Welche Beträge gelten ab 2026?
Ab 2026 gelten durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) neue Rahmenbedingungen – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen wie Handwerksbetriebe.2
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstgrenze: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung – der genaue Eurobetrag richtet sich nach der jeweils gültigen BBG des entsprechenden Jahres.3
- Dein Pflicht-Zuschuss als Arbeitgeber: Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags musst du obendrauf legen – gesetzlich vorgeschrieben.1
- Förderung für Geringverdiener: Der steuerliche Förderbetrag für Arbeitgeber bei Geringverdienenden wird angehoben.4
Das klingt nach Mehrkosten – und ja, es ist ein gewisser Aufwand. Aber es sind auch Kosten, die du in vielen Fällen steuerlich geltend machen kannst.1
Welche Durchführungswege gibt es?
Als Arbeitgeber kannst du zwischen verschiedenen Wegen wählen, wie die bAV in deinem Betrieb umgesetzt wird:1
- Direktversicherung (am häufigsten genutzt, besonders im Handwerk)
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
Für die meisten Handwerksbetriebe ist die Direktversicherung der unkomplizierteste Weg. Du schließt als Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für deinen Mitarbeiter ab – und fertig. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar.
Was bringt dir das als Betriebsinhaber konkret?
Hier ist die ehrliche Antwort: Die bAV ist kein lästiges Pflichtprogramm. Sie ist ein echtes Werkzeug, das du nutzen kannst.
- Mitarbeiterbindung: Wer eine betriebliche Altersvorsorge hat, wechselt seltener den Arbeitgeber. In Zeiten von Fachkräftemangel im Handwerk ist das Gold wert.
- Mitarbeitergewinnung: Im Wettbewerb um gute Leute ist eine attraktive bAV ein echtes Argument – besonders in der Pfalz, wo viele Betriebe um dieselben Fachkräfte kämpfen.
- Steuervorteile: Deine Zuschüsse zur bAV sind als Betriebsausgaben absetzbar. Das reduziert deine Steuerlast.1
- Sozialversicherungsersparnis: Bei Entgeltumwandlung sinkt die Beitragsbemessungsgrundlage – das spart dir als Arbeitgeber ebenfalls Sozialabgaben.3
Was musst du jetzt konkret tun?
Hier sind die wichtigsten Schritte, die du angehen solltest:
- Prüfe, ob du bereits einen Anbieter oder Rahmenvertrag hast. Manche Innungen haben Kollektivverträge, die du nutzen kannst.
- Informiere deine Mitarbeiter aktiv. Du bist zwar nicht verpflichtet, die bAV von dir aus anzubieten – aber du musst auf Anfrage reagieren.
- Kläre den Durchführungsweg. Welches Modell passt zu deinem Betrieb? Hol dir dazu unabhängige Beratung.1
- Dokumentiere alles sauber. Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
- Plane die neuen Grenzen ab 2026 ein. Das BRSG II bringt Änderungen, die du kennen solltest – zum Beispiel auch neue Möglichkeiten bei Opt-out-Modellen ohne Tarifvertrag.2
Fazit: Kein Hexenwerk – aber Handlungsbedarf
Die betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung ist kein Thema, das du wegschieben kannst. Deine Mitarbeiter haben ein Recht darauf – und du hast klare Pflichten als Arbeitgeber. Aber wenn du es richtig anpackst, wird daraus eine echte Stärke für deinen Betrieb: bessere Mitarbeiterbindung, steuerliche Vorteile und ein klares Zeichen, dass du Verantwortung übernimmst.4
Du willst wissen, welche Lösung konkret zu deinem Handwerksbetrieb in der Pfalz passt? Dann lass uns einfach reden – unverbindlich, auf Augenhöhe und ohne Fachchinesisch. Hier kannst du ein Beratungsgespräch vereinbaren.5
Quellen
- Betriebliche Altersvorsorge: Das gilt für Arbeitgeber – Lexware
- Betriebliche Altersvorsorge: Was ändert sich in 2026? – transparent-beraten.de
- Entgeltumwandlung: Definition, Vorteile & bAV – Ordio
- Betriebliche Altersversorgung – Neues in 2026 – AOK
- Generalagentur Rößling – Ihr Versicherungspartner in Kaiserslautern
